Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlastensituation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
Name, Anschrift, genaue Adresse des Grundstückes mit Gemarkung, Flur und Flurstück, für das die Auskunft erwünscht ist.
In Rahmen von Baugenehmigungsverfahren:
Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß § 13 LBO (Landesbauordnung) obligatorisch. Für diese Bauvorhaben sind erforderlich:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen ist unbedingt zu beachten.
Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren für eine Auskunft richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Sie betragen mindestens 70 Euro pro Grundstück.
Die Gebühren richten sich nach §§ 1, 3 und 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG) vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 598), in Verbindung mit Nr. 70.1.2 der Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis) der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV) vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 423), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172).
10-15 Minuten
In der Regel 4 Wochen.
Bremerhaven
Stadtbremisches Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven
Stadtgemeinde Bremen
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz