Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten

Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt, ist von Ihnen für die Beseitigung von Schmutzwasser ein Abwasserbehälter zu installieren und die Errichtung und jegliche Änderung bei der Wasserbehörde spätestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Errichtung, Änderung oder Beseitigung der Abwassersammelbehälter ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme der Wasserbehörde schriftlich mittels Anzeigeformular anzuzeigen. Bei Errichtung oder Änderung der Abwassersammelbehälter sind der Anzeige eine Typenbeschreibung des Abwassersammelbehälters mit Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik sowie ein Lageplan oder eine Skizze des Grundstücks mit Grubenstandort und Leitungsverlauf beizufügen.

Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt 1,5 Kubikmeter.

Wie hoch sind die Kosten?

Es entstehen keine Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Dauer der Bearbeitung beträgt ca. 10-15 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Es handelt sich um eine Anzeigeverfahren. Die Bearbeitungsdauer - hier Prüfung der eingereichten Unterlagen - erfolgt seitens der Wasserbehörde innerhalb von einem Monat nach Anzeigeneingang. Bei positiver Prüfung erfolgt keine Benachrichtigung. Es erfolgt

Wann besteht eine Anzeigepflicht?

Die Anzeigepflicht besteht für

  • Besitzer und/oder Nutzer von Kleingärten
  • Besitzer und/oder Nutzer von Grundstücken, die als Wochenend- oder Feriendomizil genutzt werden,

wenn Abwasser in großen Mengen anfällt.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers muss drei Jahre vorgehalten und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.

Wer kann mir helfen?

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Ansprechpartnerin: Frau Silvia Ortmann (340-4)
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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