Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt, ist von Ihnen für die Beseitigung von Schmutzwasser ein Abwasserbehälter zu installieren und die Errichtung und jegliche Änderung bei der Wasserbehörde spätestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen.
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Die Errichtung, Änderung oder Beseitigung der Abwassersammelbehälter ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme der Wasserbehörde schriftlich mittels Anzeigeformular anzuzeigen. Bei Errichtung oder Änderung der Abwassersammelbehälter sind der Anzeige eine Typenbeschreibung des Abwassersammelbehälters mit Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik sowie ein Lageplan oder eine Skizze des Grundstücks mit Grubenstandort und Leitungsverlauf beizufügen.
Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt 1,5 Kubikmeter.
Es entstehen keine Kosten.
Die Dauer der Bearbeitung beträgt ca. 10-15 Minuten.
Es handelt sich um eine Anzeigeverfahren. Die Bearbeitungsdauer - hier Prüfung der eingereichten Unterlagen - erfolgt seitens der Wasserbehörde innerhalb von einem Monat nach Anzeigeneingang. Bei positiver Prüfung erfolgt keine Benachrichtigung. Es erfolgt
Die Anzeigepflicht besteht für
wenn Abwasser in großen Mengen anfällt.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers muss drei Jahre vorgehalten und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Ansprechpartnerin: Frau Silvia Ortmann (340-4)
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
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