Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Dienst können Sie die präzise Feststellung des Grenzverlaufs Ihres Grundstücks und die Kennzeichnung mit Grenzzeichen durch eine:n Vermessungsingenieur:in beantragen.
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Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer:in sind und/oder eine andere Person die Kosten für die Vermessung trägt, ist es erforderlich im Zuge der Antragstellung entsprechende Nachweise/Unterlagen hochzuladen. Mustervorlagen finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?"
Die Kosten für die katastertechnische Bearbeitung richten sich nach der Kostenverordnung für das amtliche
Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
(VermWertKostV) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.
10 Minuten
Ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang wird die örtliche Vermessung durchgeführt.
Landesamt GeoInformation Bremen
Abteilung 1 – Kataster und Vermessung
Lloydstr. 4
28217 Bremen
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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