Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden

Genehmigung zur Fällung oder zum Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Nutzungsberechtigte oder Eigentümer:innen von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung oder einem Rückschnitt von Bäumen, bzw. einer Rodung oder einem Rückschnitt von Gehölzen folgendes beachten:
In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. In §1 der Baumschutzverordnung ist festgelegt, welche Bäume den Schutzbestimmungen der Verordnung unterliegen. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen sind die Bestimmungen der Baumschutzverordnung zu beachten. Für Fäll- und Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen ist in der Regel bei der Naturschutzbehörde ein Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften zu stellen. In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres gilt zudem das sogenannte "Sommerfällverbot" nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz für alle Gehölze. Es dürfen Bäume, Gebüsche und andere Gehölze in dieser Zeit nicht abgeschnitten, gefällt oder gerodet werden.
Zulässig ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt (z.B. einer Gartenhecke).

Wie hoch sind die Kosten?

In der Regel entstehen folgende Gebühren:

  • 94,00 EUR positiver Bescheid
  • 138,00 EUR positiver Bescheid (bei Bauvorhaben)
  • 47,00 EUR ablehnender Bescheid
  • 69,00 EUR ablehnender Bescheid (bei Bauvorhaben)

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Dauer der Bearbeitung beträgt ca. 15-30 Minuten.

Weitere Hinweise

Welche Bäume genau unter die Baumschutzverordnung fallen, erfahren Sie im Onlinedienst.

Das Sommerfällverbot gilt für alle Gehölze (mehrjährige, verholzende Pflanzen wie auch z. B. Brombeerpflanzen, Efeu u.ä)
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die nicht aufgeschoben werden können und nicht auf andere Weise durchgeführt werden können, sind ohne Befreiung vom Sommerfällverbot zulässig, wenn der Baum oder das Gebüsch an Straßen, Wegen oder auf Grundstücken stehen, die von Personen betreten werden. Die Bäume oder das Gebüsch, das zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden soll, sollte im eigenen Interesse im Vorwege mindestens fotografisch dokumentiert werden, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gegebenenfalls nachweisen zu können.
Zur Untersuchung des Baumes bzw. der Situation sollte eine fachkundige Firma, bzw. Person herangezogen werden.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz