Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke können zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dieser Dienst dient der Antragstellung zur Genehmigung einer Flurstücksverschmelzung.
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Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer:in sind, ist es erforderlich im Zuge der Antragstellung entsprechende Nachweise/Unterlagen hochzuladen. Mustervorlagen finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?"
Es fallen keine Gebühren an.
10 Minuten
Von der Antragsstellung ca. 4 Wochen.
Landesamt GeoInformation Bremen
Abteilung 1 – Kataster und Vermessung
Lloydstr. 4
28217 Bremen
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