Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Dienst können Sie die Zerlegungsvermessung zwecks Bildung neuer Flurstückgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke beantragen.
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Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer:in sind und/oder eine andere Person die Kosten für die Vermessung trägt, ist es erforderlich im Zuge der Antragstellung entsprechende Nachweise/Unterlagen hochzuladen. Die enstprechenden Mustervorlagen finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?"
Die Kosten für die katastertechnische Bearbeitung richten sich nach der Kostenverordnung für das amtliche
Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
(VermWertKostV) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.
10 Minuten
Von der Antragsstellung ca. 4-8 Wochen. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Auftragsumfang.
Landesamt GeoInformation Bremen
Abteilung 1 – Kataster und Vermessung
Lloydstr. 4
28217 Bremen
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