Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Grundstücksüberfahrt stellen.
Eine Grundstücksüberfahrt benötigen Sie, wenn Sie einen zulässigen Stellplatz / Garage auf dem Grundstück hergestellt haben und diesen / diese mit einem Kraftfahrzeug von der Straße über einen Radweg / Fußweg / Grünstreifen an- und abfahren wollen.
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Der Antragsteller muss Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigter / Nießbraucher des Grundstückes sein. Der Stellplatz / Die Garage auf dem Grundstück muss zulässig sein. Die Überfahrt wird vom Straßenbaulastträger hergestellt und unterhalten. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt z. Z. 217€. Die Kosten für die Herstellung der Überfahrt kommen hinzu sowie ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Herstellungskosten der Überfahrt. Die voraussichtlichen Herstellungskosten einer Überfahrt werden anhand der konkreten örtlichen Gegebenheit, auf der Grundlage des bestehenden Jahresvertrages mit unserer Straßenbaufirma ermittelt.
15-20 Minuten
Wenn der Antrag vollständig ist, dauert es ca. 2 Monate bis zur Erlaubniserteilung. Nach Einzahlung der Vorausleistung kann die Herstellung der Überfahrt bis zu 3 Monate dauern.
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
Nadine Finke
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