Grundstücksüberfahrt beantragen in Bremerhaven

Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Grundstücksüberfahrt in Bremerhaven stellen. Eine Grundstücksüberfahrt benötigen Sie, wenn Sie einen zulässigen Stellplatz/Garage auf dem Grundstück hergestellt haben und diesen/diese mit einem Kraftfahrzeug von der Straße über einen Radweg/Fußweg/Grünstreifen an- und abfahren wollen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Antragsberechtigt sind Eigentümer/in, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher/in eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt. Der Stellplatz/die Garage auf dem Grundstück muss zulässig sein. Der Bau einer genehmigten Überfahrt hat innerhalb von 12 Monaten zu erfolgen. Danach verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt zzt. 217 €. Die Kosten für die Herstellung der Überfahrt sind vom Antragsteller zu tragen. Darüber hinaus wird für den entstandenen Personalaufwand ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Nettosumme der Herstellungskosten erhoben (Bremisches Landesstraßengesetz).

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

15-20 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

längstens 2 Monate

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