Befahren gewichtsbeschränkter Straßen und Brücken

Soll eine Straße oder eine Brücke, für die eine Gewichtsbeschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, das das zulässige Gewicht überschreitet, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Unter den Schaltflächen „als Unternehmen“ und „als Behörde“ ist derzeit keine Antragsstellung möglich.

Bitte nutzen Sie zur Registrierung die Schaltfläche „als Bürger“, auch wenn es sich bei Ihnen um ein(e) Unternehmen / Firma / Institution / Behörde handelt. Nach der Registrierung können Sie den Online-Dienst starten, indem Sie die aktuelle Seite erneut aufrufen oder unter https://service.bremen.de/ nach der Verwaltungsleistung suchen und von dort zur aktuellen Seite zurückkehren.

Sollten Sie sich schon als Unternehmen oder Behörde registriert haben, löschen Sie bitte das Konto und legen ein neues unter der Schaltfläche „als Bürger“ an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Teilnahme am Online-Verfahren!

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte klären Sie mit einer evtl. von Ihnen beauftragen Firma ab, wer den Antrag stellt. Wir weisen darauf hin, dass der Inhaber der Ausnahmegenehmigung für die entstandenen Schäden haftet.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die gewichtsbeschränkten Straßen und die gewichtsbeschränkten Plätze. Sofern die von Ihnen gesuchte Straße in der Liste nicht aufgeführt ist, handelt es sich evtl. um eine Straße / einen Weg, der in die Zuständigkeit von Stadtgrün fällt.

Bei privaten Wegegemeinschaften bitten wir Sie, sich mit dem Wegeobmann direkt in Verbindung zu setzen und sich dort eine Genehmigung erteilen zu lassen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren für die Antragsstellung über das Online-Verfahren an, jedoch sind die Ausnahmegenehmigungen gebührenpflichtig.
Informationen zu den Kosten finden Sie unter dem Link "Informationen und Voraussetzungen" im Abschnitt "Was es sonst noch zu wissen gibt".

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Bis zu 14 Tage.

Für die Prüfung Ihres Antrages wird eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, da hier Prüfungen und Anhörungen anderer Bereiche (z.B. Straßenerhaltung, Brückenabteilung, Betriebshof, Stadtteilmanagement, Polizei etc.) vorgenommen werden müssen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz