Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Grundstücksüberfahrt stellen.
Eine Grundstücksüberfahrt benötigen Sie, wenn Sie einen zulässigen Stellplatz/Garage auf dem Grundstück hergestellt haben und diesen/diese mit einem Kraftfahrzeug von der Straße über einen Radweg/Fußweg/Grünstreifen an- und abfahren wollen.
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Sie müssen Grundstückseigentümer/in, Erbbauberechtigter/in oder Nießbraucher/in des Grundstückes sein. Der Stellplatz/die Garage auf dem Grundstück muss zulässig sein. Die Überfahrt wird vom Straßenbaulastträger hergestellt und unterhalten.
Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt zzt. 200 €. Die Kosten für die Herstellung der Überfahrt kommen hinzu sowie ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Herstellungskosten der Überfahrt. Die voraussichtlichen Herstellungskosten einer Überfahrt werden anhand der konkreten örtlichen Gegebenheit, auf der Grundlage des bestehenden Jahresvertrages mit unserer Straßenbaufirma ermittelt.
15-20 Minuten
ca. 2 Monate
Amt für Straßen und Verkehr Bremen,
Herdentorsteinweg 49/50,
28195 Bremen
Nadine Finke
Hillmannstraße 2a
28195 Bremen
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