Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Grundstücksüberfahrt stellen.
Eine Grundstücksüberfahrt benötigen Sie, wenn Sie einen zulässigen Stellplatz/Garage auf dem Grundstück hergestellt haben und diesen/diese mit einem Kraftfahrzeug von der Straße über einen Radweg/Fußweg/Grünstreifen an- und abfahren wollen.
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Sie müssen Grundstückseigentümer/in, Erbbauberechtigter/in oder Nießbraucher/in des Grundstückes sein. Der Stellplatz/die Garage auf dem Grundstück muss zulässig sein. Die Überfahrt wird vom Straßenbaulastträger hergestellt und unterhalten.
Die Herstellungskosten der Überfahrt sind durch die / den Erlaubnisnehmer:in zu tragen. Hinzu kommt noch ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von aktuell 10 % der Herstellungskosten.
Der Gemeinkostenzuschlag deckt die zukünftigen Unterhaltungskosten der Überfahrt ab, wodurch nach der Herstellung keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.
Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis bemisst sich nach der aktuell gültigen Kostenverordnung Bau (BauKostV).
15-20 Minuten
ca. 2 Monate
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
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