Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird für nachstehende Personengruppen erteilt:
Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann erteilt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird dann erteilt, wenn eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen vorliegt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Für die Erteilung einer Allgemeinen Parkerleichterung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder
    Bescheid vom Amt für Versorgung und Integration Bremen und
  • original Passfoto (Empfehlung: maximal 3 Monate alt) und
  • Ausweisdokument mit Lichtbild (dient zum Abgleich des Passfotos) und
  • ggf. Betreuerausweis oder Vollmacht

Das Passfoto kann nicht in digitaler Form eingereicht werden. Bitte senden Sie uns das Passfoto per Post zu oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum. Bei Kindern bis 6 Jahre ist ein Passfoto nicht notwendig.

Für die Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung für besondere Gruppen (zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration Bremen, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen)
  • ggf. Betreuerausweis oder Vollmacht

Wie hoch sind die Kosten?

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Allgemeine Parkerleichterung oder für die Parkerleichterung für besondere Gruppen ist gebührenfrei.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 4 Wochen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Falls Sie die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist einreichen können, bieten wir Ihnen gerne eine Fristverlängerung an. Bitte sprechen Sie uns dazu gerne an.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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