Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird für nachstehende Personengruppen erteilt:
Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann erteilt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird dann erteilt, wenn eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen vorliegt.
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Für die Erteilung einer Allgemeinen Parkerleichterung benötigen wir folgende Unterlagen:
Das Passfoto kann nicht in digitaler Form eingereicht werden. Bitte senden Sie uns das Passfoto per Post zu oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum. Bei Kindern bis 6 Jahre ist ein Passfoto nicht notwendig.
Für die Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Allgemeine Parkerleichterung oder für die Parkerleichterung für besondere Gruppen ist gebührenfrei.
5-10 Minuten
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 4 Wochen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Falls Sie die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist einreichen können, bieten wir Ihnen gerne eine Fristverlängerung an. Bitte sprechen Sie uns dazu gerne an.
Amt für Straßen und Verkehr
Bürgerbüro
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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