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Mit diesem Dienst können Sie eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz bei der Versammlungsbehörde in der Stadtgemeinde Bremen anzeigen und Ihr Vorhaben detailliert schildern.
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Keine
10 - 15 Minuten
Jedes Versammlungsanliegen ist individuell. Aufgrund dessen kann keine pauschale Aussage zur Bearbeitungszeit getroffen werden.
Ordnungsamt Versammlungsbehörde
Stresemannstraße
28207 Bremen
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