Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gewährt Einsicht in archivierte Bauakten. Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten ermöglicht werden.
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Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass Bauakten im Archiv nicht mehr vorhanden sind, so dass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.
10-15 Minuten.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen.
Fragen zu Grundstücken/Bauakten in Bremen:
Stadtgemeinde Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Service-Center Bau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Fragen zu Grundstücken/Bauakten in Bremen-Nord:
Stadtgemeinde Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
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