Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Die Verlegung oder Änderung der Verlegung von Leitungen ist zustimmungspflichtig.
Mit dem Antrag auf Trassengenehmigung können Telekommunikationsfirmen und beauftragte Unternehmen nach § 68 (3) Telekommunikationsgesetz die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen.
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Zur rechtmäßigen Beantragung brauchen Sie:
• eine Lizenzurkunde der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
• die Beteiligung von Organisationen, die von der Maßnahme betroffen sind.
• Sie müssen die Verlegungsstrecke nach sonstigen Leitungen überprüfen bzw. überprüft haben. Zur Recherche empfehlen wir Ihnen, sich bei dem ASSIP-Leitungsinformationszentrum zu erkundigen:
ALIZ WEST GmbH & Co. KG
Postfach 140153
40071 Düsseldorf
Tel. 0211-61 68 61-0 oder
http://www.aliz.de
Gebühren für die Zustimmung zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien:
Gehäusekästen: 277,00 €
Große Baumaßnahmen: 381,00 €
15-20 Minuten
Anträge sind mindestens drei Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Amt für Straßen und Verkehr Bremen, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen,
Suzana Krajinovic
Hillmannstraße 2a
28195 Bremen
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