Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Bau- und Sondernutzungsgenehmigung, wenn sie Tische, Stühle oder Ähnliches auf öffentlichen oder privaten Flächen nutzen.
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Bei Erstbeantragung muss mindestens ein Auszug aus der Flurkarte/ dem Lageplan je nach Größe des Freisitzes im Maßstab 1:500, 1:200 oder 1:100 mit maßstäblicher Eintragung der beantragten Freisitzflächen vorgelegt werden. Aus dem Lageplan müssen genaue Flächen in m² sowie etwaige Beeinträchtigungen von Verkehrswegen hervorgehen. Zusätzlich ist - sofern vorhanden - ein Auszug aus dem Bebauungsplan (als PDF oder JPG/JPEG) vorzulegen.
Hinweise:
Für die Stadtgemeinde Bremen:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung).
Für die Stadt Bremerhaven:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,00 € je m² je Monat)
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).
Ca. 30 Minuten
Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Contrescarpe 72
28195 Bremen
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