Antrag auf Gaststättenfreisitz

Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Bau- und Sondernutzungsgenehmigung, wenn sie Tische, Stühle oder Ähnliches auf öffentlichen oder privaten Flächen nutzen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bei Erstbeantragung muss mindestens ein Auszug aus der Flurkarte/ dem Lageplan je nach Größe des Freisitzes im Maßstab 1:500, 1:200 oder 1:100 mit maßstäblicher Eintragung der beantragten Freisitzflächen vorgelegt werden. Aus dem Lageplan müssen genaue Flächen in m² sowie etwaige Beeinträchtigungen von Verkehrswegen hervorgehen. Zusätzlich ist - sofern vorhanden - ein Auszug aus dem Bebauungsplan (als PDF oder JPG/JPEG) vorzulegen.

Hinweise:

  • Das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichem Grund ist eine Sondernutzung und jährlich gebührenpflichtig.
  • Sofern es sich um eine Freisitzfläche auf öffentlichem Grund handelt, wird die Baugenehmigung nur widerruflich erteilt. Die Baugenehmigung schließt die nach Straßenrecht erforderliche Sondernutzungserlaubnis ein.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Stadtgemeinde Bremen:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung).

Für die Stadt Bremerhaven:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,00 € je m² je Monat)
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).

Wer kann mir helfen?

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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