Veranstaltung Kleine Lotterie

Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola o.ä. nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können auch die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung über diesen Dienst nachreichen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Eine Tombola liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Losen Einnahmen erzielt und Preise verlost werden. Das Spielkapital (Anzahl der Lose* Verkaufspreis eines Loses) darf 40.000 € nicht übersteigen. Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reinertrag darf ausschließlich für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden. Mindestens ein Viertel des Spielkapitals muss dem Zweck der Tombola zugeführt werden. Ein Viertel des Spielkapitals muss mindestens in Form von Gewinnen ausgeschüttet werden.

Die Tombola ist zusätzlich beim Finanzamt Bremen anzumelden.

Wie hoch sind die Kosten?

87,- € gem. Nr. 114.02 der "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV) vom 20. August 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 455), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 99)“

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung des Antrags dauert für Sie nur wenige Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert ca. 14 Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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