Antrag auf Sondernutzung (Container u. ä.)

Um einen Container, Big Bag, Baumaterial, Bauwagen, Mannschaftswagen, Bauzäune, Hubsteiger u. ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.

Eine ggf. erforderliche Halteverbotszone ist gesondert über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine Einrichtung einer Halteverbotszone. Es entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr.

Wie hoch sind die Kosten?

Anträge sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung gestellt werden.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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