Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Um einen Container, Big Bag, Baumaterial, Bauwagen, Mannschaftswagen, Bauzäune, Hubsteiger u. ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.
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Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.
Eine ggf. erforderliche Halteverbotszone ist gesondert über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine Einrichtung einer Halteverbotszone. Es entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr.
Anträge sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.
ca. 10 Minuten
Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung gestellt werden.
Ordnungsamt Bremen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
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