Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Unter den Schaltflächen „als Unternehmen“ und „als Behörde“ ist derzeit keine Antragsstellung möglich.

Bitte nutzen Sie zur Registrierung die Schaltfläche „als Bürger“, auch wenn es sich bei Ihnen um ein(e) Unternehmen / Firma / Institution / Behörde handelt. Nach der Registrierung können Sie den Online-Dienst starten, indem Sie die aktuelle Seite erneut aufrufen oder unter https://service.bremen.de/ nach der Verwaltungsleistung suchen und von dort zur aktuellen Seite zurückkehren.

Sollten Sie sich schon als Unternehmen oder Behörde registriert haben, löschen Sie bitte das Konto und legen ein neues unter der Schaltfläche „als Bürger“ an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Teilnahme am Online-Verfahren!

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren für die Antragsstellung über das Online-Verfahren an, jedoch sind die Ausnahmegenehmigungen gebührenpflichtig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

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Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

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