Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Online-Dienst zur Vorankündigung gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellenV). Eine solche Vorankündigung ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage und die Anzahl der gleichzeitig tätigen Beschäftigten mehr als 20 oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage (z. B. wenn 5 Beschäftige mehr als 100 Tage tätig werden) beträgt.
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Die Vorankündigung ist zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der örtlich zuständigen Gewerbeaufsicht einzureichen und auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.
Es entstehen keine Kosten.
ca. 10 - 20 Minuten
Es erfolgt ausschließlich eine Kenntnisnahme durch die Behörde.
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort BHV
Lange Str. 119 - 27580 Bremerhaven
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort HB
Parkstr. 58/60 - 28209 Bremen
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