Baustellenvorankündigung

Online-Dienst zur Vorankündigung gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellenV). Eine solche Vorankündigung ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage und die Anzahl der gleichzeitig tätigen Beschäftigten mehr als 20 oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage (z. B. wenn 5 Beschäftige mehr als 100 Tage tätig werden) beträgt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Vorankündigung ist zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der örtlich zuständigen Gewerbeaufsicht einzureichen und auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es entstehen keine Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 10 - 20 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Es erfolgt ausschließlich eine Kenntnisnahme durch die Behörde.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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