Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Bearbeitung dauert maximal 5 Minuten.
In diesem Dienst können Sie eine nach dem Mutterschutzgesetz vorgeschriebene Miteilung einreichen. Nach Überprüfung in der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen erfolgt eine Rückmeldung an Sie nur bei Fragen oder Unklarheiten.
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Parkstraße 58-60
28209 Bremen
Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
Hilfe
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz