Verkehr & Reisen

  • Errichtung von E-Ladesäulen

    Antragsverfahren zum Aufstellen von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum

  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

    Eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird für nachstehende Personengruppen erteilt:
    Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann erteilt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
    Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird dann erteilt, wenn eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen vorliegt.