Bürger & Staat

  • Ausnahmegenehmigung Anwohnerzone Weser-Stadion

    Dieser Dienst dient der Antragstellung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Anwohnerzone Weser-Stadion.
    Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit einer Einfahrtskarte, die den Anwohner:innen des an das Weser-Stadion angrenzenden Quartiers erlaubt, während einer Großveranstaltung in die gesperrte Zone einzufahren.

  • Ausnahmegenehmigung für Gewerbe im Bewohnergebiet

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Gewerbe im Bewohnergebiet

  • Ausnahmegenehmigung für Handwerker

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker

  • Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste

    Dieser Dienst dient der Antragstellung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste, Hebammen und Physiotherapeut:innen. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz in Strecken eingeschränkten Halteverbots, an Parkscheinautomaten, in Zonenhalteverboten, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bewohnerparkgebieten.

  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren bremischer Deiche

    Dieser Dienst dient der Antragstellung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren bremischer Deiche. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, das bedeutet vom Hauptwohnsitz zum Zielort, genehmigt.

  • Befahren gewichtsbeschränkter Straßen und Brücken

    Soll eine Straße oder eine Brücke, für die eine Gewichtsbeschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, das das zulässige Gewicht überschreitet, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

    Eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird für nachstehende Personengruppen erteilt:
    Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann erteilt, wenn im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise im Bescheid des Amtes für Versorgung und Integration Bremen die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie.
    Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird dann erteilt, wenn eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen vorliegt.

  • Sonderparkberechtigung für Bewohner:innen

    Erteilung eine Sonderparkberechtigung für Bewohner:innen

  • Übermittlung von Besucherkarten / Wochenkarten

    Übermittlung von Besucherkarten und Wochenkarten an private Bewohner:innen

  • Versammlungsanzeige

    Mit diesem Dienst können Sie eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz bei der Versammlungsbehörde in der Stadtgemeinde Bremen anzeigen und Ihr Vorhaben detailliert schildern.